OS54.10-P-0001-01Z Batterie entsorgen Alle Typen

Hinweise zur Verwertung und Entsorgung von Blei-Säure-Batterien und Blei-Gel-Batterien

Verbrauchte Blei-Batterien gelten bis zum 31.12.1998 nicht als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung. Sie sind mit dem ISO-Symbol für Rückgabe und Recycling gekennzeichnet.

Keinesfalls darf der Elektrolyt, die verdünnte Schwefelsäure oder das Säuregel unsachgemäß entleert werden. Dieser Vorgang ist von Fachbetrieben durchzuführen.


Darstellung zeigt ISO-Symbol für Rückgabe und Recycling
 
    P54.10-0001-01

Verbrauchte Blei-Säure-Batterien oder Blei-Gel-Batterien sollen nicht vermischt werden, um die Verwertung nicht zu erschweren.

Blei-Säure-Batterien stets waagerecht lagern und beim Transport nicht kippen.
  Blei-Batterien werden vom Hersteller, von Verkaufsstellen und Altmetallhändlern zurückgenommen und in Bleirecyclinghütten verwertet. Sekundärblei wird wieder dem Produktionsprozess zugeführt. Die Entsorgung von Batterien über den Hausmüll ist nicht zulässig und gesetzlich verboten.